Wer kann einen Antrag stellen?
Die Unterstützung ist für Aktionen bestimmt, für die es keine Förderung durch staatliche und private Förderprogramme gibt; zum Beispiel, weil Jugendgruppen oder Bürgerinitiativen ohne Rechtsform keine Anträge stellen können, weil die Kosten als nicht förderfähig gelten, weil es zu kurzfristig ist oder der benötigte Betrag zu gering ist. Für Vorhaben, die nicht unterstützt werden können, gibt es eine Beratung über Fördermöglichkeiten.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Am besten ist es, vor der Aktion telefonisch oder per E-Mail unter initiativenfonds@aktionsbuendnis-brandenburg.de eine formlose Anfrage zu stellen. Bitte dazu angeben, wer für was wieviel Geld benötigt.
Wie wird der Initiativenfonds finanziert?
Das Aktionsbündnis sammelt für den Fonds zweckgebundene Spenden, außerdem fließen Erlöse aus dem Verkauf von T-Shirts und Turnbeuteln in den Fonds. Es können nur Aktionen unterstützt werden, wenn ausreichend gespendet und gekauft wird.
Spendenkonto
Bitte als Verwendungszweck „Spende Initiativenfonds“ angeben. Der Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus, der den Initiativenfonds verwaltet, ist als gemeinnützig anerkannt. Bitte beachten Sie, dass wir Spendenbescheinigung erst ab dem Betrag von 300 Euro ausstellen. Darunter reicht ein vereinfachter Nachweis, z.B. Ihre Buchungsbestätigung. Für eine Spendenbescheinigung senden Sie uns bitte eine kurze Nachricht und Ihre Adresse.
Inhaber Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus e. V.
Bank GLS Gemeinschaftsbank Bochum
IBAN DE03 4306 0967 1132 6524 01
BIC GENODEM1GLS