Online-Fachgespräch: Mörderische Medizin. NS-„Euthanasie“-Verbrechen
Zwischen 1939 und 1945 wurden fast 300 000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen ermordet, darunter viele Kinder und Jugendliche. Das 1934 in Kraft getretene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ebnete die rechtliche Grundlage für die Zwangssterilisierung von etwa 400 000 Menschen. Erst 2007 wurde es vom Deutschen Bundestag geächtet, für nichtig erklärt wurde es aber bis heute nicht.