1968: Ein 24-jähriger Student aus der Mongolei, zur Ausbildung in Heiligendamm, wird zum Ziel des Hasses. Zwei Männern „passt sein Aussehen nicht“, sie provozieren den Studenten und greifen ihn schließlich an. Das MfS ermittelt, die Täter werden gefasst und verurteilt – wegen „Staatsverleumdung“.
Das ist nur eines von zahlreichen Bespielen für Rassismus in der DDR. Rassismus zeigt sich nicht nur in Form der Beleidigung und des körperlichen Angriffes, sondern auch im Urteil der Gerichte und im Umgang des Staates mit solchen Fällen.
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