Rechtlich ist die Beteiligung an einer friedlichen Sitzblockade in der Regel legal. Unter Umständen kann es aber zu einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat werden.
Warum sind Sitzblockaden umstritten?
Befürworter*innen meinen, dass man durch eine Sitzblockade besonders deutlich machen könne, dass Rechtsextreme nur gegen den Widerstand der Bevölkerung ihre Propaganda verbreiten können. Manche meinen außerdem, dass die Bereitschaft, Strafen in Kauf nehmen, besonders unterstreichen würde, dass der Protest aus Gewissensgründen erfolgt und sehr wichtig ist. Kritiker*innen argumentieren dagegen, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die in der Verfassung garantierte Grundrechte sind, besonders für Minderheiten und auch für Verfassungsfeinde gelten müssen. Deshalb sei es undemokratisch, wenn man Demonstrationen, die nicht verboten wurden, behindert.
Sind Sitzblockaden legal?
Rechtlich ist eine Sitzblockade eine zulässige Form, sich zu versammeln. Wer friedlich demonstriert, ist in der Wahl seiner Ausdrucksmittel frei. Das Sitzen und damit einhergehende Behindern von anderen allein lässt einen Protest nicht „unfriedlich“ werden. Das gemeinsame Stehen, Sitzen oder Verweilen auf einer angemeldeten Route einer Demonstration ist ebenfalls eine Versammlung, die auch unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit steht, solange sie sich dabei kommunikativer Mittel wie Fahnen, Transparenten und Sprechchören bedient und solange das Verweilen selbst einem eigenen Zweck dient (beispielsweise „den Nazis nicht die Straße zu überlassen“).
Wann begehe ich bei einer Sitzblockade eine Ordnungswidrigkeit?
Die Polizei kann, um dem Versammlungsrecht der anderen Demonstrant*innen Geltung zu verschaffen, die Blockade-Versammlung per Auflage an einen anderen Ort verweisen. Wenn dies nicht Erfolg versprechend ist oder nicht erfolgreich war, kann die Polizei die Versammlung auflösen. Die Polizei wird die Versammelten dann auffordern, den Ort zu verlassen. Wenn die Polizei die Auflösung einer Versammlung erklärt hat und die Teilnehmer*innen einer Sitzblockade auch nach Aufforderung der Polizei den Ort nicht verlassen, begehen sie mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Wann mache ich mich bei einer Sitzblockade strafbar?
Wer weiter an einer polizeilich aufgelösten Sitzblockade teilnimmt, kann sich auch strafbar machen. Im Raum stehen die strafrechtlichen Vorwürfe der Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch) oder der so genannten groben Störung einer anderen Versammlung (§ 21 des Versammlungsgesetzes). In Bezug auf beide möglichen Vorwürfe ist der Grat zwischen noch und nicht mehr zulässigem Verhalten schmal, so dass nicht generell gesagt werden kann, wann die Grenze zur Strafbarkeit überschritten wird.
Wenn die Polizei eine aufgelöste Sitzblockade „räumt“, tragen die Beamt*innen in der Regel die Teilnehmer*innen weg. Dabei können Demonstrant*innen sich zusätzlich strafbar machen, wenn sie sich an Nebensitzenden festklammern, denn das kann von der Polizei als „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ interpretiert werden.
Letzte Aktualisierung: Februar 2024