© Aktionsbündnis Brandenburg
Was mache ich als Demo-Ordner_in?
Welche Aufgaben haben Ordner_innen bei Demonstrationen, was dürfen sie, und was dürfen sie nicht? Alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Demo als Ordner_in unterstützen wollen.
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Welche Aufgaben haben Ordner_innen bei Demonstrationen, was dürfen sie, und was dürfen sie nicht? Alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Demo als Ordner_in unterstützen wollen.
Wenn der Einsatz von Ordner_innen bei einer Demonstration geplant ist, muss dies bei der Anmeldung beantragt und von der Versammlungsbehörde genehmigt werden. Die Versammlungsbehörde kann den Einsatz von Ordner_innen auch als Auflage verfügen.
Ordner_innen sollen der Versammlungsleitung dabei helfen, den vorgesehenen Ablauf einer Demonstration zu gewährleisten. Welche Aufgaben sie dafür erfüllen sollen, entscheidet die Versammlungsleitung. Typische Aufgaben sind: Personen auf den vorgesehenen Weg zurückzuführen oder entgegen einer Auflage mitgeführte Glasflaschen einzusammeln.
Die Teilnehmer_innen sollen Anweisungen von Ordner_innen befolgen. Falls sie dies nicht tun, dürfen Ordner_innen dies nicht mit Gewalt erzwingen.
Ordner_innen sind keine „Hilfspolizei“ und dürfen nicht als solche eingesetzt werden. Die Polizei hat gegenüber den Ordner_innen keine Weisungsbefugnis.
Ordner_innen müssen volljährig sein und weiße Armbinden mit der Aufschrift „Ordner“ tragen. Sie dürfen keine Waffen oder sonstige verbotene Gegenstände mit sich führen.