© Aktionsbündnis Brandenburg
Was mache ich als Demo-Ordner*in?
Welche Aufgaben haben Ordner*innen bei Demonstrationen, was dürfen sie, und was dürfen sie nicht? Alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Demo als Ordner*in unterstützen wollen.
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Welche Aufgaben haben Ordner*innen bei Demonstrationen, was dürfen sie, und was dürfen sie nicht? Alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Demo als Ordner*in unterstützen wollen.
Wenn der Einsatz von Ordner*innen bei einer Demonstration geplant ist, muss dies bei der Anmeldung beantragt und von der Versammlungsbehörde genehmigt werden. Die Versammlungsbehörde kann den Einsatz von Ordner*innen auch als Auflage verfügen.
Die Teilnehmer*innen sollen Anweisungen von Ordner*innen befolgen. Falls sie dies nicht tun, dürfen Ordner*innen dies nicht mit Gewalt erzwingen.
Ordner*innen sollen der Versammlungsleitung dabei helfen, den vorgesehenen Ablauf einer Demonstration zu gewährleisten. Welche Aufgaben sie dafür erfüllen sollen, entscheidet die Versammlungsleitung. Typische Aufgaben sind: Personen über Auflagen informieren und dazu anhalten, diese zu erfüllen, zum Beispiel entgegen einer Auflage mitgeführte Glasflaschen einzusammeln.
Ordner*innen sind keine „Hilfspolizei“ und dürfen nicht als solche eingesetzt werden. Die Polizei hat gegenüber den Ordner*innen keine Weisungsbefugnis.
Ordner*innen müssen volljährig sein und weiße Armbinden mit der Aufschrift „Ordner*in“ tragen. Sie dürfen keine Waffen oder sonstige verbotene Gegenstände mit sich führen.
Letzte Aktualisierung: Februar 2024