Kann die öffentliche Debatte mit ihnen konstruktiv sein? Ist es sinnvoll, sie zu Diskussionen und Veranstaltungen einzuladen? Gibt es gar eine Pflicht, Mitglieder oder Abgeordnete aller Parteien gleichermaßen einzuladen?
Diskussion als Bühne
Auftritte in der Öffentlichkeit nutzen Mitglieder extrem rechter Parteien vor allem als Bühne. Ihre politische Taktik beruht darauf, mit Stimmungen zu arbeiten und Sachfragen mit den immer gleichen Ressentiments zu beantworten. Geschickt inszenieren sie sich als Opfer einer angeblichen Diskriminierung oder als Expert*innen, die vermeintlich unerwünschte Wahrheiten aussprechen. Häufig zielen sie darauf ab, Gesprächspartner*innen wie auch Publikum gegeneinander auszuspielen, auf ihre Seite zu ziehen, bloßzustellen oder zu provozieren. Von ungewollten Themen und Fragen lenken sie ab, zuweilen auch durch Einschüchterungen.
Nicht jede Debatte ist konstruktiv
Die Auseinandersetzung mit rechten Positionen in Familie, Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz kann wichtig sein, um diskriminierende Äußerungen nicht unwidersprochen zu lassen. Ob Rechtspopulist*innen zu Podiumsdiskussionen eingeladen werden, sollten Veranstalter*innen jedoch genau bedenken. Mit ihrer Anwesenheit erhalten sie und ihre Positionen Öffentlichkeit und Aufwertung. Eine konstruktive Debatte kann durch die Aggressivität rechtspopulistischer Gesprächsstrategien sogar verhindert werden. Und überzeugen lassen sich gut geschulte Parteimitglieder in der Regel nicht.
Die eigene Veranstaltung bestimmen
Wichtig für die Planung einer Veranstaltung ist die Frage sein, wie und mit wem das eigene Ziel erreicht werden kann. Für Vereine, Verbände und Privatpersonen gibt es keine Pflicht, Vertreter*innen rechtsextremer Parteien einzuladen. Sie allein entscheiden, wie Sie Ihre Veranstaltungen gestalten, und Sie können Gespräche auf demokratische Parteien oder auf Fachpolitiker*innen beschränken. Personen oder Parteien, die mit rechtsextremen Positionen aufgefallen sind, können auch bewusst nicht eingeladen werden. Ob die Gründe dafür öffentlich mitgeteilt werden sollten, ist abzuwägen.
Unmittelbare staatliche Akteure wie Stadtverwaltungen oder Schulen dürfen als Veranstalter die Chancengleichheit von Parteien nicht beeinträchtigen, indem sie eine bestimmte Partei von allgemeinen Einladungen gezielt ausschließen. Wenn private Initiativen mit solchen Akteuren kooperieren, sollten sie dies bedenken. Es kann ratsam sein, in solchen Fällen zum Beispiel lieber selbst als Veranstalter aufzutreten.
Wer sich für die Einladung von Mitgliedern rechtsextremer Parteien entscheidet, sollte gut vorbereitet sein. Die oben geschilderten destruktiven Gesprächsstrategien bedürfen einer guten Moderation. Über die Anwesenheit müssen andere Gesprächsteilnehmer*innen informiert werden. Denn rechte Politiker*innen und ihre Positionen stellen auch Einschüchterung und Angst her. Manche Interessierte und potenziell Betroffene rechter und rassistischen Anfeindungen kommen erst gar nicht zu so einer Veranstaltung.
Weitere Informationen:
Amadeu Antonio Stiftung (Hg.): Demokratie in Gefahr. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD. Berlin 2019.
Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Berlin u.a.: Wir lassen uns das Wort nicht nehmen. Empfehlungen zum Umgang mit rechtsextremen Besucher/innen bei Veranstaltungen. Berlin 2007.
Diakonie Deutschland: Umgang mit Rechtspopulismus. Eine Handreichung für die Diakonie. Berlin 2018.