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© Aktionsbündnis Brandenburg

Aktionsbündnis, Aktuelles

Integrationsbeauftragte verlässt Aktionsbündnis

„Schon im Entstehungsprozess des Aktionsbündnisses hat die damalige Ausländerbeauftragte, Almuth Berger, eine wichtige Rolle gespielt und seitdem waren alle amtierenden Integrationsbeauftragten Mitglied“.

Mit diesen Worten betont Brandenburgs Integrationsbeauftrage Dr. Doris Lemmermeier gegenüber dem Vorstand des Aktionsbündnisses die enge Zusammenarbeit von Beginn an. „Diese Mitgliedschaft habe ich aus Überzeugung fortgeführt, denn die Ziele und Anliegen des Aktionsbündnisses und meine eigenen sind deckungsgleich. Zwar beende ich jetzt die Mitgliedschaft, ich tue dies jedoch mit der festen Absicht, mit dem Aktionsbündnis in Zukunft noch stärker als bisher zusammenzuarbeiten und es weiterhin mit allen mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu unterstützen.“

Hintergrund ist ein Gutachten, das sie in Auftrag gegeben hatte. Darin geht es unter anderem um das sogenannte Neutralitätsgebot. Eindeutig stellt das Gutachten fest, dass sich unser Bündnis als Akteur im Bereich der politischen Bildung auf die Werte der Verfassung bezieht und insofern nicht „neutral“ sein kann. In einem gemeinsamen Statement hatten wir als Bündnis bereits im Juni gesagt: Wir sind nicht neutral!

Auch die Behauptung, eine Mitgliedschaft staatlicher Stellen sei wegen des Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot verfassungswidrig, wird in dem Gutachten klar zurückgewiesen. Allerdings gebe es mögliche Interessenkonflikte bei Verwaltungsverfahren. Nämlich dann, wenn die Integrationsbeauftragte Organisationen aus dem Bereich des Aktionsbündnisses fördere. Deshalb rät das Gutachten zu einem Austritt aus dem Bündnis und einer vertraglich geregelten Kooperation.

In einem Gespräch mit dem Nachrichtenportal Der Prignitzer und der Tageszeitung die Potsdamer Neuesten Nachrichten hat Dr. Lemmermeier nun angekündigt, genau dieses umsetzen zu wollen. „Ich habe Fördergelder zu vergeben“, sagt sie in dem Artikel. „Da könnte es in der Tat als ein Interessenkonflikt gewertet werden, wenn ich Organisationen aus dem Aktionsbündnis unterstütze und gleichzeitig Mitglied im Bündnis bin.“ Mit der empfohlenen Kooperationsvereinbarung könne man dagegen „die Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis intensivieren und auf eine neue Grundlage stellen.“

Das unterstützen wir sehr und freuen uns auf eine erneuerte und vertiefte Zusammenarbeit!

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