Mitte Mai war im Bundestag bekannt geworden, dass seit 2004 insgesamt 51 Trägervereine von Demokratieprojekten vom Verfassungsschutz überprüft worden waren. Vereine und Verbände sehen darin eine Kultur des Misstrauens und monieren, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Opferberatungsstellen oder Mobiler Beratungsteams einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, wie sie für Beschäftigte in der Flugsicherung und Atomkraftwerken üblich ist. Sie verlangen, dass für die Förderung nicht Geheimdienst-Informationen sondern anerkannte Qualitätsstandards maßgeblich sein sollen.
Der Bundesverband Mobile Beratung (BMB), der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG), die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) und zahlreiche Vereine und Verbände aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter das Aktionsbündnis Brandenburg, gaben die Studie daraufhin in Auftrag.
Die Berliner Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, die das wissenschaftliche Gutachten verfasst hat, gibt ihnen recht: „Die Grundrechtseingriffe, die einer Überprüfung und Versagung von Förderung aufgrund von Speicherungen beim Verfassungsschutz zugrunde liegen, sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Sie sind auch nicht verhältnismäßig.“
Weitere Informationen: http://www.bundesverband-mobile-beratung.de
Download: Gutachten