So können Sie syrischen Geflüchteten bei der Familienzusammenführung helfen
In Brandenburg und in einigen weiteren Bundesländern können syrische Geflüchtete ihre Familienangehörige nach Deutschland holen. Das Landesaufnahmeprogramm wurde auch für 2019 verlängert. Einige Wohlfahrtsverbände kümmern sich darum, dass Familien in Deutschland gemeinsam Schutz finden, ganz besonders engagiert sich der Berliner Verein Flüchtlingspaten Syrien seit 2015 im Rahmen dieses Programms für Familienzusammenführungen. Im folgenden bekommen Sie Tipps und Infos, wie auch Einzelpersonen syrischen Geflüchteten die Wiedervereinigung mit ihrer Familie ermöglichen können.
1. Übernehmen Sie eine Bürgschaft für eine syrische Familie.
Sie können gegenüber der Ausländerbehörde eine Bürgschaft („Verpflichtungserklärung“) für die Angehörigen einer bereits in Deutschland lebenden syrischen geflüchteten Person leisten. Dadurch erhalten Familienmitglieder, die im Ausland leben, eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und können auf einem sicheren Weg legal einreisen. Die Rechtsgrundlage dafür sind Landesaufnahmeprogramme, die es derzeit in Brandenburg, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt. Aktuelle Informationen zu den Programmen bietet Pro Asyl an. Die Möglichkeit des Familiennachzugs besteht für Angehörige syrischer Geflüchteter; in Berlin gilt sie auch für irakische Staatsbürger*innen und beschränkt für Staatenlose.
Was sind die Voraussetzungen?
Um einen Antrag auf Familiennachzug stellen zu können, muss ein syrischer Geflüchteter mindestens ein Jahr in Deutschland gelebt haben und polizeilich gemeldet gewesen sein. In Brandenburg und Berlin gilt als Stichtag, dass die Einreise „ein Jahr vor Antragstellung“ gewesen sein muss. Ein Familiennachzug mit Verpflichtungserklärung ist nur für Ehepartner*in, eigene Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister (und deren Ehepartner*in und minderjährige Kinder) möglich. Der Nachzug von Onkeln, Tanten, Cousins und Cousinen ist generell nicht möglich. Volljährige Kinder von Geschwistern können in Thüringen nachgeholt werden. Eine Bürgschaft leisten kann jede volljährige Person mit deutscher Staatsbürgerschaft und einem Nettoeinkommen von monatlich mindestens 2.160 Euro (für ein Kind 1.760 Euro). Unternehmen können ebenfalls bürgen, wenn sie drei Jahre lang einen Gewinn nach Steuern von jährlich 50.000 Euro erwirtschaftet haben. Weitere Informationen zur „Bonität“ finden sich hier. In welchem Bundesland die bürgende Person lebt, ist dabei egal.
Welche Kosten können Ihnen entstehen?
In der Verpflichtungserklärung versichern Sie gegenüber der Ausländerbehörde, für maximal fünf Jahre die Kosten für den Lebensunterhalt und die Miete der geholten Personen zu übernehmen, solange sie diese nicht selbst bestreiten kann. Nur die Kosten im Krankheits- und Pflegefall übernimmt das Bundesland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit Verpflichtungsgeber*innen sich nicht allein dem hohen Kostenrisiko einer Bürgschaft aussetzen müssen, ist der Verein Flüchtlingspaten Syrien entstanden, der sich im Freundes- und Bekanntenkreis um regelmäßige Spender*innen bemüht, damit „eingeladene“ Angehörige keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, die dann von den Bürg*innen getragen werden müssten.
Was passiert nach einer Bürgschaftserklärung?
Wenn Sie der Ausländerbehörde eine unterschriebene Verpflichtungserklärung übergeben, wird diese an die deutschen Konsulate in Beirut (Libanon) oder Erbil (Irak) übersandt, wo die Angehörigen nach Vorlage von verschiedenen Papieren (Pässe, Familienbuch usw.) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Mit dieser können sie einen Flug buchen und legal und sicher nach Deutschland einreisen.
2. Gründen Sie einen Flüchtlingshilfe-Verein
Wenn Sie mit Gleichgesinnten einen gemeinnützigen Verein gründen, können Sie Einzelpersonen, die eine Bürgschaft eingehen, unterstützen und so die Kosten des Familiennachzugs gemeinsam schultern. Für die Gründung brauchen Sie sieben engagierte Personen. Eine detaillierte Anleitung und eine Mustersatzung für die Gründung eines Vereins nach dem Vorbild von Flüchtlingspaten Syrien e.V. findet sich in den FAQ des Vereins.
3. Spenden Sie
Wenn Sie selbst keine Bürgschaft eingehen können oder wollen und auch nicht die Möglichkeit haben, einen eigenen Verein zu gründen, dann können Sie an bereits bestehende Vereine spenden, um Bürgschaften finanziell zu ermöglichen. Wenn Angehörige aus Flüchtlingscamps oder Kriegsgebieten nach Deutschland geholt wurden, ergeben sich langfristig Kosten für den Unterhalt, die Miete und Sprachkurse. Diese finanzielle Last kann oft nur gemeinsam getragen werden, sodass Vereine auf regelmäßige Spenden angewiesen sind. An den Verein Flüchtlingspaten Syrien e.V. kann man zum Beispiel hier spenden.
Weitere Informationen:
www.proasyl.de/thema/syrien/syrien-aufnahmeprogramme
fluechtlingspaten-syrien.de
resettlement.de/aufnahmeprogramme