Bei dieser Veranstaltungsreihe des Aktionsbündnis Brandenburg unter dem Titel „Das dürfen wir!“ geht es um Rechtssicherheit im zivilgesellschaftlichen Engagement. Immer wieder wird die demokratische Zivilgesellschaft von rechts angefeindet – dazu gehören etwa die Infragestellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen oder der Vorwurf, politische Äußerungen verletzten das Neutralitätsgebot. So wird versucht, Engagierte einzuschüchtern und sich unliebsamer Kritik zu entledigen. Wissen stärkt gegen solche Bedrohungen. Das Aktionsbündnis Brandenburg lädt daher zu einer Veranstaltungsreihe darüber ein, was wir alles dürfen: kritisieren, demonstrieren, für Demokratie und Menschenrechte streiten. An drei Terminen informieren Expert*innen darüber, wie Engagement rechtssicher gelingt.
Am 16. Dezember 2025 geht es um das Neutralitätsgebot. Der Referent ist Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Viele Engagierte sind verunsichert, inwiefern sie sich politisch äußern dürfen. Andere sagen: Wir sind nicht neutral! Wir fragen: Was ist das Neutralitätsgebot und für wen gilt es?
Die Veranstaltung wird auch online übertragen.
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

