In den letzten Monaten sind zwei der größten Prozesse gegen Rechtsextremisten in der jüngeren Geschichte Deutschlands mit großem Medienecho zu Ende gegangen: Der Prozess gegen den Halle-Attentäter und gegen den Mörder von Walter Lübcke. Obwohl beide Rechtsfälle mit Höchststrafen endeten, können diese Prozesse kaum als beispielhaft für den allgemeinen juristischen Umgang mit Rechtsextremismus in Deutschland angesehen werden.
Stattdessen werden Betroffene vor Gericht oft nicht ernstgenommen, viele Verfahren vorzeitig eingestellt oder die ideologische Motivation der Täter verharmlost.
Über die Probleme des juristischen Umgangs mit Rechtsextremismus diskutieren:
– Ines Karl, Berliner Oberstaatsanwältin und Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität
– Alexander Hoffmann, Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter, u.a. im NSU-Prozess und im Verfahren gegen Stephan Ernst
– Franz Zobel, Projektkoordinator der Betroffenenberatung ezra, die Betroffene rechtsextremer Gewalt in Thüringen unterstützt
– Anna Klühspies, eine der Autorinnen des BR-Dokumentarfilms “Der schwache Staat”
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