Zwischen 1939 und 1945 wurden fast 300 000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen ermordet, darunter viele Kinder und Jugendliche. Die Verbrechen fanden „halb geheim, doch inmitten der Gesellschaft“ statt, so der Historiker Götz Aly.
Ärzt*innen sowie Angehörige des Pflegepersonals wurden zu Täter*innen, selektierten Patient*innen und entschieden über Leben und Tod. Den Weg ebnete das 1934 in Kraft getretene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das die rechtliche Grundlage für die Zwangssterilisierung von etwa 400 000 Menschen bildete. Erst 2007 wurde es vom Deutschen Bundestag geächtet, für nichtig erklärt wurde es aber bis heute nicht.
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