Welche Verpflichtungen erwachsen Organisationen der Demokratiearbeit als Empfänger*innen von Fördermitteln? Sind sie dazu verpflichtet, ein sogenanntes Neutralitätsgebot einzuhalten? Zuletzt hat der Sächsische Rechnungshof eine sogenannte Neutralität der mit staatlichen Mitteln geförderten Zivilgesellschaft gefordert. Dies wurde bereits umgesetzt: in Förderrichtlinien taucht der Begriff der parteipolitischen Neutralität auf und stellt die sächsische Zivilgesellschaft vor Herausforderungen. Im Auftrag mehrerer Stiftungen hat Prof. Dr. Hufen ein Rechtsgutachten erstellt, welches diese Sachverhalte juristisch prüft. In der Onlineveranstaltung des Netzwerks Tolerantes Sachsen wir er sein Gutachten vorstellen und Fragen beantworten.
Eine Anmeldung bis zum 23. Oktober 2024 ist erforderlich.