10 Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU reden die Veranstalter_innen mit Betroffenen der Anschläge in Hanau, Halle und des NSU darüber, wie sich der Umgang mit rechter Gewalt in unserer Gesellschaft (nicht?) geändert hat und was die wichtigsten Forderungen für die Zukunft sind.
Gleichzeitig wird der Anlass genutzt, um ein Licht auf die konkrete Situation in Berlin zu werfen und damit an die erfolgreiche Veranstaltung „Hassgewalt begegnen – Betroffen stärken“ anzuknüpfen, die im Februar 2020 im Roten Rathaus Berlin stattgefunden hat. Über 250 Vertreter_innen aus Justiz, Ermittlungsbehörden, Zivilgesellschaft und Betroffenenverbänden kamen zusammen, um darüber zu diskutieren, wie aus Betroffenenperspektive die Verfolgung von Hasskriminalität verbessert werden kann.
Seitdem ist in Berlin viel passiert: die Berliner Polizei hat einen 11-Punkte Plan „zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen“ aufgesetzt und die Stelle einer Extremismusbeauftragten eingerichtet, bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurde die Zentralstelle Hasskriminalität etabliert, die Sonderbeauftragten zur Anschlagsserie in Neukölln haben einen Zwischenbericht veröffentlicht, ein Landesfonds zur Unterstützung Betroffener politisch-extremistischer Straftaten wurde aufgesetzt und nicht zuletzt ist das Landesantidiskriminierungsgesetz ist in Kraft getreten und die zugehörige Ombudsstelle hat ihre Arbeit aufgenommen.
Was genau aber bedeutet das für Betroffene von Hassgewalt? Welche Veränderungen bringen die Maßnahmen tatsächlich mit sich und welche Anpassungen und Ausweitungen sind notwendig? Gemeinsam mit Betroffenenvertreter:innen, Vertreter_innen aus Ermittlungsbehörden und Justiz und anderen Expert_innen wollen die Veranstalter_innen die umgesetzten Maßnahmen auf ihren Gehalt prüfen und unter anderem mit den Forderungen der NSU-Untersuchungsausschüsse abgleichen.