Die Rolle der Jugendhilfe bei der Umsetzung der pflichtigen kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung
Mit der Aufnahme des §18 a in die Brandenburger Kommunalverfassung hat das Land Brandenburg die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen erstmalig umfassend geregelt. Die Umsetzung und gesetzliche Implementierung auf kommunaler Ebene sind für viele Akteur_innen Neuland, auch wenn es in Brandenburg bereits viele gute Beispiele gelungener Partizipation gibt. Gerade die Jugendarbeit kann aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages auf vielfältige Erfahrungen zurückblicken. Einerseits gehört die Beteiligung junger Menschen zu ihren Grundpfeilern, andererseits hat sie die Rolle, für Jugendgerechtigkeit zu sorgen. Sie übernimmt diese Aufgabe im Sinne von Unterstützung der politischen
Handlungsfähigkeit und demokratischen Mitentscheidungs- und Mithandlungspraxis der Kinder und Jugendlichen.
Am Vormittag werden im Fachgespräch folgende Impulse geben:
- Demokratie und Jugendgerechtigkeit durch Partizipationsansätze und geeignete Formate
Prof. Dr. Waldemar Stange, Leuphana Universität Lüneburg - Die Auswirkungen des § 18a aus kinderrechtlicher Sicht
Deutsches Kinderhilfswerk - Die Bedeutung/Auswirkungen des § 18 a für die Jugendhilfe aus (kommunal-)rechtlicher Sicht
Im zweiten Teil des Tages werden folgende Foren angeboten:
- Kinder- und Jugendbeauftragte: Auftrag, Ausstattung, Befugnisse
Steffen Adam, Der Jugendring e.V. - Entwicklung von Indikatoren/ Prüfsteinen gelingender Kinder- und Jugendbeteiligung
Steffen Göths, AK Stadt- und Kreisjugendringe Brandenburg - Die Rolle der Jugendhilfe bei der Umsetzung des §18a BrbKVerf
Sebastian Müller, Fachverband Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V. - Jugendvertretungen und Politik: Potenziale und Chancen von Beteiligung aus Sicht von Jugendlichen
Jugendvertretung – angefragt
Um Anmeldung bis zum 17. November 2018 wird gebeten.