Der NSU-Prozess geht zu Ende, doch viele Fragen bleiben offen, die sich auch an die Justiz richten. Fragen, die sich bei Angriffen auf Geflüchtetenunterkünfte stellen und bei anderen Taten, bei denen ein rassistisches Motiv im Raum steht.
Die Berliner Landesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag „eingedenk der Opfer jener rassistischen und rechtsterroristischen Gewalttaten zu der hieraus erwachsenden besonderen Verantwortung.“ Expert_innen diskutieren aus unterschiedlichen Perspektiven, was das heißt:
Wie kann die Justiz ihrer grund- und menschenrechtlichen Verpflichtung zur Aufklärung solcher Taten besser nachkommen? Wie muss ein guter Umgang mit Betroffenen rassistischer und rechtsterroristischer Gewalttaten aussehen? Wo liegen die strukturellen Probleme? Welche konkreten Lösungsansätze gibt es? Welche langfristigen Strategien brauchen wir?
Begrüßung: Safiye Sahin, Humboldt Refugee Law Clinic
Grußwort: Prof. Dr. Martin Eifert, Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität
Podium:
- Sanchita Basu, Geschäftsführerin ReachOut, Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Berlin
- RAin Anna Luczak, Nebenklagevertreterin im NSU-Prozess, Mitautorin des Buches „Kein Schlusswort. Plädoyers im NSU-Prozess“
- Oberstaatsanwältin Ines Karl, Abteilungsleiterin Staatsanwaltschaft Berlin, u.a. zuständig für Hasskriminalität
- Wolfgang Rosenbusch, Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover
- Moderation: Doris Liebscher, Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte