Wie können sich Vereine gegen destruktive Anfragen aus dem Landtag oder aus den Kommunalparlamenten und gegen andere Angriffe absichern?
Politische und juristische Angriffe von rechts
Rechtsextreme Akteure nutzen die Möglichkeiten des Parlaments und der Justiz, um politische Gegner*innen anzugehen. Sie kritisieren die finanzielle Unterstützung für Projekte, hinterfragen den Vereinszweck, drängen auf die Aberkennung der Gemeinnützigkeit oder versuchen sogar, Vereine zu unterwandern. Engagierte sollen damit eingeschüchtert und diffamiert werden.
Eigene Rechte stark machen
Vereine und ihre Vorstände sind jedoch genauso wie Einzelpersonen Träger von Grundrechten. Sie dürfen sich öffentlich und frei äußern, in Debatten einbringen, zivilgesellschaftliche Projekte anstoßen und sich natürlich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren. Sie müssen ordentlich funktionieren, eine angemessene Satzung haben und ihre Vereinsaktivitäten korrekt festhalten. Kleinere Fehler oder Versäumnisse aber kommen insbesondere bei ehrenamtlich aktiven Vereinen immer wieder vor. Sie können oft im Einvernehmen mit Behörden und Geldgebern geklärt werden und sind kein Grund für schwerwiegende Sanktionen.
Anfeindungen vorbeugen – Mitglieder schützen
Bestehen Sie bei Auskunftsersuchen auf Ihren Rechten. Der Datenschutz kann die Nennung der Namen von Mitarbeiter*innen oder Vereins- und Vorstandsmitgliedern in öffentlichen Dokumenten verbieten. Details von Verträgen und Geschäftsbeziehungen müssen nur zuständigen Behörden gegenüber transparent gemacht werden. Arbeiten Sie bei Anfragen von Abgeordneten oder Medien mit der Verwaltung zusammen und weisen Sie stets auf Ihre Rechte hin.
Dokumentieren Sie die ordnungsgemäßen Abläufe Ihrer Vereinsarbeit wie Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen – knapp, aber ausreichend. Teilen Sie Vorstands- und Satzungsänderungen zeitnah den zuständigen Amtsgerichten mit. Achten Sie auf Details und Regelungen Ihrer Vereinssatzung. Stellen Sie sicher, dass rechtsextreme Mitglieder ausgeschlossen werden können. Gleichzeitig sollten Satzungsänderungen von festen Voraussetzungen abhängig sein, etwa dem Beschluss durch eine bestimmte Zahl von Vereinsmitgliedern.
Damit Sie bei Drohungen über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit gelassen bleiben können, sollten Ihre Vereinsaktivitäten dem entsprechenden gemeinnützigen Zweck zugeordnet sein. Halten Sie regelmäßigen Kontakt zu Steuerberater*innen und Notar*innen Ihres Vertrauens. Die Detailfragen von Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit und Förderfragen sind komplex. Dies zeigt sich auch bei den aktuellen Diskussionen um das Gemeinnützigkeitsrecht. Eine gute Vorbereitung sichert Sie bestmöglich gegen Angriffe von rechts ab.
Weitere Informationen:
RAA Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Hg.): Im Verein – gegen Vereinnahmung. Eine Handreichung zum Umgang mit rechtsextremen Mitgliedern. Waren (Müritz) 2008.
Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung (Hg.): „Wir wollen eigentlich nur Sport machen.“ Was Vereine gegen Rechtsextremismus tun können, ohne mit dem Sport aufzuhören. Berlin 2013.