Corona in Sammelunterkünften
In den vergangenen Wochen kam es in Brandenburger Sammelunterkünften für Geflüchtete wiederholt zu Infektionen mit COVID-19. Wir haben zusammengefasst, was Sie tun können, wenn dies in Ihrem Ort passiert.
1. Nehmen Sie Kontakt zu den Betroffenen auf. Hören Sie sich die Sorgen an und fragen Sie, was die Bewohner_innen brauchen.
Es kann sein, dass die Bewohner_innen nicht ausreichend mehrsprachig informiert werden und viele Fragen zu den Quarantänemaßnahmen haben. Häufig leben sie in Sammelunterkünften sowieso schon sehr isoliert, die Quarantäne verstärkt die Isolation. Es ist also wichtig, Kontakte nach Außen zu knüpfen und vor allem zu halten. Eventuelle Missstände in der Versorgung können so dokumentiert und weitergegeben werden. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Management von COVID-19-Erkrankungen in Gemeinschaftsunterkünften können hier ein Referenzrahmen sein.
Missstände, die bisher bei Quarantänemaßnahmen in Sammelunterkünften beobachtet wurden, waren unter anderem: fehlende Testungen, unzureichende Informationen für die Bewohner_innen, Voll- und Kettenquarantänen statt Umverteilung, ausbleibende Isolierung von Erkrankten, Probleme bei der Lebensmittelversorgung, fehlende Internetanbindung und Versorgung schulpflichtiger Kinder, unzureichende Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz.
Fragen Sie auch, ob Risikopatient_innen in der Sammelunterkunft leben, da diese häufig nicht geeignet untergebracht sind. Inzwischen gibt es Gerichtsbeschlüsse, die eine Unterbringung von Risikopatient_innen in geeigentem Wohnraum anordnen.
2. Tragen Sie die Sorgen und Fragen der Bewohner_innen an die verantwortlichen Stellen.
Sie sind nicht verantwortlich dafür, alle Fragen zu beantworten. Geben Sie Ihre Dokumentation weiter an die zuständigen Stellen.
Adressaten von möglichen Beschwerden oder Vorschlägen sind vor Ort jeweils die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte, die für die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter verantwortlich sind, sowie die Gesundheitsämter für den Infektionsschutz. Als übergeordnete Behörde kann das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg informiert werden. Dabei kann Sie das Team des Flüchtlingsrats Brandenburg unterstützen.
Darüber hinaus ist es denkbar, sich mit Berichten über Problemlagen an Mitglieder der Kreistage und Stadtparlamente zu wenden.
Vernetzen Sie sich außerdem mit der lokalen Integrationsbeauftragten sowie den Beratungsstellen und Initiativen vor Ort, um mit ihnen gemeinsam, die Probleme weiterzuleiten. Kontaktadressen finden Sie hier. Gemeinsam können Sie sich für eine generelle Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen einsetzen, da nur so ein Infektionsschutz gewährleistet werden kann.
Informieren Sie auch die Landesintegrationsbeauftragte Frau Dr. Lemmermeier und den Flüchtlingsrat Brandenburg über die Missstände.:.
3. Konkrete Hilfestellungen im Einzelfall
Im Fall einer Vollquarantäne können Einkaufsdienste eine ganz konkrete Möglichkeit sein zu helfen. Wer etwas Vorwissen zu Behördenbriefen mitbringt, kann auch mit Antragsvorlagen den Bewohner_innen helfen, beim Sozialamt ihres jeweiligen Landkreises ihren Auszug aus der Unterkunft oder ein Einzelzimmer zu beantragen. Oder Sie können bei Problemen unterstützen, die durch die Quarantäne auftreten zum Beispiel mit dem Arbeitgeber.. Ansonsten wenden Sie sich an die zuständigen Beratungsstellen.
Da es häufig keine Versorgung mit WLAN gibt, sind schulpflichtige Kinder von der Schule abgehängt. Unterstützen Sie auch bei der Bewältigung von Schulaufgaben, beispielsweise durch zur die Verfügungstellung von Datenvolumen oder Lernmitteln.