© Aktionsbündnis Brandenburg
Wie melde ich eine Demo an?
Alles, was Sie wissen müssen, um eine Demonstration anzumelden: Wer ist in Brandenburg für Demonstrationen zuständig, was müssen Sie wann der Versammlungsbehörde mitteilen?
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Alles, was Sie wissen müssen, um eine Demonstration anzumelden: Wer ist in Brandenburg für Demonstrationen zuständig, was müssen Sie wann der Versammlungsbehörde mitteilen?
Außerdem: Was tun, wenn keine Zeit für eine Anmeldung ist? In welchen Fällen ist eine Spontandemo erlaubt?
Wann muss ich eine Demo anmelden?
Wenn Sie eine Demonstration veranstalten wollen, müssen Sie diese grundsätzlich anmelden. Nach der Anmeldung müssen Sie 48 Stunden warten, bevor sie öffentlich zur Versammlung einladen. So haben die Behörden Zeit zur Vorbereitung, zum Beispiel um die Verkehrslenkung zu planen.
Wenn Sie aufgrund eines aktuellen Ereignisses die 48-Stunden-Frist nicht einhalten können, dann können Sie eine „Eilversammlung“ anmelden. Melden Sie die Demo sofort an, nachdem Sie beschlossen haben, dass sie stattfinden soll. Eine Eilanmeldung ist auch über den polizeilichen Notruf (110) möglich.
Wenn Sie sich spontan mit anderen Menschen zu einer Demo zusammenfinden, etwa direkt nach einem rassistischen Anschlag, dann können Sie diese Versammlung nicht vorher anmelden. Sollen Sie bei dieser Demonstration spontan als Leiter*in auftreten, kann es zu Problemen kommen, wenn später festgestellt wird, dass doch eine frühere Anmeldung möglich gewesen wäre. Achten Sie für diesen Fall darauf, dass der Polizei klar wird, dass jedenfalls Ihre Anwesenheit und Übernahme der Leitung spontan ist und holen Sie die „Anmeldung“ nach. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt auch für eine solche nicht angemeldete „Spontandemonstration“.
Wie melde ich eine Demo an?
Eine Anmeldung ist eine reine Mitteilung, es ist kein Antrag, der genehmigt werden müsste. Die Anmeldung schicken Sie an die Versammlungsbehörde, die in Brandenburg immer die örtlich zuständige Polizeidirektion ist. Die Anmeldung kann ein formloses Schreiben sein. Folgende Informationen sollten enthalten sein:
Eine Anmeldung ist auch über die Internetseite der Brandenburger Polizei möglich (https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/versammlung_anmelden).
Was passiert nach der Anmeldung?
In der Regel schickt die Polizei Ihnen nach der Anmeldung eine Bestätigung. In der Anmeldebestätigung sind oft Auflagen enthalten, mit denen die geplante Form der Versammlung – auch abweichend von der Anmeldung – beschränkt wird. Das kann zum Beispiel die Route oder die Lautstärke betreffen.
Was ist, wenn ich die Demo anders machen will als geplant?
Wenn sich nach der Anmeldung Änderungen in der Planung ergeben, sich zum Beispiel abzeichnet, dass mehr Teilnehmer*innen als ursprünglich erwartet kommen werden oder weil eine andere Person die Leitung übernehmen soll, teilen Sie dies der Versammlungsbehörde mit. Gegebenenfalls erlässt die Behörde dann neue oder andere Auflagen. Sie darf nicht darauf beharren, dass Sie bei Ihrer ursprünglichen Anmeldung bleiben müssen.
Was passiert, wenn ich eine Demo gar nicht anmelde?
Wenn Sie eine Versammlung öffentlich ankündigen, diese aber nicht angemeldet ist, dann liegt ein Rechtsverstoß vor. Der*Die Leiter*in einer solchen Versammlung macht sich strafbar. Für Teilnehmer*innen, die zu der Demo kommen, ohne zu wissen, dass es keine Anmeldung gab, gilt dies aber nicht. Die Polizei muss ihnen die Durchführung der Demonstration ermöglichen.
Letzte Aktualisierung: Februar 2024