Eine lebendige Demokratie und ein wehrhafter Rechtsstaat leben vom Diskurs mündiger Bürger*innen und damit von Voraussetzungen, die der Staat nicht unmittelbar beeinflussen kann. Wie können dennoch jene, die diesen Diskurs tragen, unterstützt werden? Die Bundesregierung hat hierzu ein Demokratiefördergesetz in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Es soll Projekte zur Demokratieförderung fördern. Die Veranstalter*innen wollen darüber diskutieren, wie dies idealerweise und rechtmäßig geschehen kann, nach welchen Kriterien Förderfähigkeit bestimmt werden kann.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Vereinigung Liberaler Juristen e.V. statt.
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