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© Landtag Brandenburg / Manuel Dahmann

Zivilgesellschaft fordert Eintreten gegen Antisemitismus und Antiziganismus

Gemeinsame Pressemitteilung der Fachstelle Antisemitismus Brandenburg, des Aktionsbündnisses Brandenburg und der Opferperspektive zur Änderung der Landesverfassung.

Pressemitteilung | 23. Juni 2022

Die Fachstelle Antisemitismus, die Opferperspektive und das Aktionsbündnis Brandenburg begrüßen, dass der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus sowie die Freundschaft zu unserem Nachbarland Polen in der Brandenburger Landesverfassung verankert werden. In Zeiten steigender antisemitischer und antiziganistischer Einstellungen und Straftaten setzt Brandenburg damit ein bedeutendes Signal.

„Antisemitismus und Antiziganismus sind Angriffe auf unsere demokratische und vielfältige Gesellschaft“, so Thomas Wisch, Vorsitzender des Aktionsbündnisses. „Insbesondere Antisemitismus zeigt sich in unterschiedlichen Formen. Wir müssen jeglicher judenfeindlichen Hetze entgegentreten, ob sie aus der extremen Rechten kommt oder ob sie sich in Verschwörungserzählungen oder Verleumdungen Israels verbirgt.“ Für das Aktionsbündnis Brandenburg – ein Zusammenschluss von fast 90 Initiativen und Organisationen des Bundeslandes – ist die Verfassungsänderung eine wichtige Entscheidung angesichts der deutschen Geschichte und der Gegenwart von Antisemitismus und Antiziganismus. „Umso bedeutender sind in dieser Frage nun konkrete Schritte“, betont Thomas Wisch.

Joachim Seinfeld, Leiter der neu eingerichteten Fachstelle Antisemitismus Brandenburg, teilt mit: „Der politische Wille, die formulierten Ziele auch in der politischen Praxis umzusetzen, kann, gepaart mit einer gesicherten Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen, mittel- und langfristig ein Erfolgsrezept im Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus sein. Die Verfassungsänderung bildet damit zum Beispiel die Basis, um strukturellen Antisemitismus und Rassismus, wie er auch in der öffentlichen Verwaltung oder in Schulen vorkommen kann, gezielt und nachhaltig zu bekämpfen. Das wird kein leichter Weg, aber Brandenburg geht mit der Verfassungsänderung einen Schritt in die richtige Richtung.“

Judith Porath betont, dass die Inhalte der Verfassungsänderung nun nachhaltig in praktische Politik umzusetzen sind. Denn viel zu oft noch weicht die Lebensrealität von den Verfassungszielen ab. „Bereits 2013 hat Brandenburg den Kampf gegen Rassismus in die Verfassung aufgenommen. Wir mussten jedoch erleben, dass es nach 2015 zu einem massiven Anstieg rassistischer Gewalttaten und anderer rassistischer Vorfälle kam. Auch rassistische Diskriminierungen durch öffentliche Stellen sind nach wie vor ein verbreitetes Problem in Brandenburg“, so Judith Porath.

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