Aktionsbündnis Brandenburg
Antirassismus in die Verfassung
Die Fraktionen der SPD, der Linken, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg haben eine geplante Änderung der Landesverfassung vorgestellt.
Aktionsbündnis Brandenburg
Die Fraktionen der SPD, der Linken, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg haben eine geplante Änderung der Landesverfassung vorgestellt.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Potsdamer Landtag erläuterten die vier Fraktionen heute ihren Gesetzesvorschlag. Demnach sollen die Verfassungsgrundsätze in Artikel 2 der Landesverfassung um diesen Satz ergänzt werden: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“ Dieser Zusatz soll, so die Fraktionsvorsitzenden, unterstreichen, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eine Gefahr für die gesamte Gesellschaft darstellen. Weil es sich um einen Verfassungsgrundsatz handeln würde, wäre das Land künftig verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger vor Rassismus zu schützen; antirassistische Aktivitäten wären durch die Verfassung legitimiert.
Verändert werden soll darüber hinaus der Artikel 12, der die Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz festlegt. Der Begriff „Rasse“ soll gestrichen und stattdessen ein Verbot der Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ aufgenommen werden. Damit soll deutlich werden, dass es keine „Rassen“ gibt und der Staat Menschen auch nicht mehr in „Rassen“ einordnet. Im Gegenteil wird eine rassistische Diskriminierung ausdrücklich geächtet. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine solche Klarstellung angeregt.
Würdigung des demokratischen Engagements
Heilgard Asmus begrüßt den Gesetzesentwurf, weil er das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Demokratie wertschätze und stärken könne. Die Vorsitzende des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit: „Ich ermutige die Abgeordneten, auch außerhalb des Parlaments für die Verfassungswerte zu werben und mit Bürgerinnen und Bürgern dort Flagge zu zeigen, wo rassistisches Gedankengut bei Demonstrationen oder Konzerten verbreitet wird.“
Für die „Antirassismus-Klausel“ hat sich besonders Die Linke stark gemacht. Auch der brandenburgische Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg (SPD) und Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD), beide Mitglieder des Aktionsbündnisses, haben sich für eine entsprechende Verfassungsänderung eingesetzt.
Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich
Die CDU sieht keinen Bedarf für das Gesetz. Es sei zwar wichtig, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus zu bekämpfen. Dazu gebe es mit dem Schutz der Menschenwürde aber bereits eine Verfassungsgrundlage. Die Initiative sei nur „Symbolpolitik“, die von eigentlichen Problemen ablenke, so Björn Lakenmacher, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, in einer Pressemitteilung.
Heilgard Asmus hofft, dass die Abgeordneten der Union dem Entwurf dennoch zustimmen: „Klare Zeichen sind wichtig im Kampf gegen Rechtsextremismus.“ Die Stimmen der CDU sind allerdings nicht zwingend erforderlich. Denn die vier Fraktionen verfügen über insgesamt 68 Mandate. Für eine Zwei-Drittel-Mehrheit werden 59 der 88 Stimmen benötigt. Die Gesetzesänderung soll noch vor den Sommerferien in erster Lesung eingebracht und bis Ende des Jahres beschlossen werden.
Der Gesetzentwurf: Die Antirassismus-Novelle