AStA Universität Greifswald
Einstimmig gegen Rassismus
Der brandenburgische Landtag hat heute mit den Stimmen aller Abgeordneten die Aufnahme einer Antirassismus-Klausel in die Landesverfassung beschlossen. Das Aktionsbündnis begrüßt die Novelle.
AStA Universität Greifswald
Der brandenburgische Landtag hat heute mit den Stimmen aller Abgeordneten die Aufnahme einer Antirassismus-Klausel in die Landesverfassung beschlossen. Das Aktionsbündnis begrüßt die Novelle.
„Brandenburg setzt mit der Antirassismus-Novelle bundesweit Maßstäbe“, erklärten die Vorsitzenden des landesweiten Aktionsbündnisses, Ilka Gelhaar-Heider und Frank Vulpius, im Anschluss an die Verabschiedung der Verfassungsänderung. Die beiden Vorsitzenden dankten den Abgeordneten dafür, dass alle Fraktionen an der Verfassungsänderung mitgearbeitet haben. „Dass der Landtag mit einer Stimme das Eintreten gegen Rassismus zu einem Staatsziel erklärt, das ist ein sehr starkes Zeichen“, so Vulpius und Gelhaar-Heider. „Die Antirassismus-Novelle kann Bürgerinnen und Bürgern, die sich für ein weltoffenes Land Brandenburg einsetzen, den Rücken stärken.“
Staatsziel Antirassismus
„Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“ So lautet der neue Artikel 7a im Zweiten Hauptteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Das Eintreten gegen Rassismus wird dadurch zu einem Staatsziel erklärt.
Vor der Abstimmung wies der Fraktionsvorsitzende der , Dieter Dombrowski, darauf hin, dass die Änderung der Verfassung nur ein Anfang sein könne. Rednerinnen und Redner mehrerer Fraktionen pflicheten ihm bei und erklärten, die Landesregierung, die Verwaltungen, die Parteien ebenso wie Bürgerinnen und Bürger sollten nun überlegen, was konkret getan werden könne, um das Ziel der Änderung zu erreichen.
Begriff „Rasse“ gestrichen
Zugleich wurde der Begriff der „Rasse“ aus dem Verfassungstext gestrichen. Obwohl die Vorstellung verschiedener „Menschenrassen“ seit etwa 20 Jahren als widerlegt gilt, findet sich der „Rasse“-Begriff noch in vielen Gesetzestextes, auch im Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Der neue Artikel 12 der Landesverfassung, der die Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz festlegt, verbietet statt der Diskriminierung aufgrund „der Rasse“ künftig die Benachteilung „aus rassistischen Gründen“.
Der brandenburgische Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg und Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD), beide Mitglieder des Aktionsbündnisses, hatten sich für eine Verfassungsänderung eingesetzt; auch die Linkspartei hatte sich stark gemacht. Die CDU-Fraktion hatte den im Sommer vorgelegten Gesetzesentwurf von SPD, LINKE, und Bündnisgrünen noch abgelehnt. Durch die im Laufe der parlamentarischen Beratung vorgenommenen Änderungen gelang es schließlich, einen Entwurf aller Fraktionen zur Abstimmung zu stellen.