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Gemeinnützigkeit in Gefahr?
Immer häufiger werden gemeinnützige Vereine mit dem Ziel angegriffen, dass sie den Status der Gemeinnützigkeit verlieren. Im August 2024 forderte die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag gar in einem Antrag, „dass allen Vereinen, die sich in ihrem Vereinszweck auf Vielfalt berufen, die Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann“.
Darüber hinaus hat die AfD angefangen, einzelne Vereine beim Finanzamt zu „melden“. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hat für einen Verein zahlreiche Vorteile. Zum Beispiel können dann Spenden von der Steuer abgesetzt werden und es muss keine Gewerbe- oder Körperschaftssteuer gezahlt werden. Gemeinnützigen Vereinen steht ein ermäßigter Umsatzsteuersatz zu und teils können sie mit ihrem Status überhaupt erst bestimmte öffentliche Förderungen erhalten. Eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit könnte also existenzielle Folgen durch hohe Steuerrückzahlungen mit sich ziehen. Entsprechend sind viele Vereine von diesen Drohungen stark verunsichert.
Einschüchterung der Zivilgesellschaft
Genau diese Verunsicherung ist das Ziel rechtsextremer Akteur*innen. Ihre Angriffe reihen sich in eine Serie von Diffamierungen gegen die brandenburgische Zivilgesellschaft ein. So soll deren Arbeit nachhaltig geschädigt und unliebsame Meinungsäußerung unterbunden werden. Diese Strategie zielt besonders gegen diejenigen Vereine, die sich für Demokratie, Vielfalt und gegen Rassismus einsetzen. Rechtsextreme nutzen dafür eine undurchsichtige Rechtslage bezüglich politischer Äußerungen von Vereinen. Die Einschüchterungsversuche bewirken, dass Vereine, die sich gegen rechtsextremes Gedankengut engagieren, oft gar nicht erst den Antrag auf Gemeinnützigkeit stellen. Andere wiederum schränken ihr Engagement aus der Befürchtung ein, ihren Status zu verlieren. Diese Einschüchterungen sind nicht hinnehmbar.
Vereine sind wichtig für die Demokratie
Vereine sind Teil der demokratischen Öffentlichkeit. Sie sind Träger demokratischer Grundrechte und damit gilt auch für sie das Recht der freien Meinungsäußerung. Ihre Beteiligung an gesellschaftlichen Debatten und die Möglichkeit, Haltung zu zeigen, gesichert durch das Recht auf Mitwirkung an der politischen Meinungsbildung, sind wichtiger Teil einer lebendigen Demokratie.
Vereine dürfen sich politisch äußern
Entscheidungen über die Gemeinnützigkeit eines Vereins obliegen einzig und allein dem Finanzamt. Die AfD und andere politische Akteur*innen haben daher kein Recht zu klagen. Entscheidet das Finanzamt, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, so geschieht das rückwirkend. Um einen solchen Fall zu verhindern, sollten Vereine wissen, was sie laut aktueller Rechtslage dürfen und was nicht.
Äußerungen zu tagespolitischen Themen sind unbedenklich, wenn sie nur vereinzelt erfolgen. Das gilt auch, wenn das Thema nicht in den Satzungszwecken aufgeführt wird. Ein Sportverein darf also zu einer Demo gegen Rassismus aufrufen und ein Bildungsverein kann sich für den Erhalt eines Naturschutzgebiets aussprechen. Sollte das Engagement jedoch dauerhaft sein, muss das Anliegen in die Satzung aufgenommen werden und der Zweck in der Abgabenordnung aufgeführt sein. Das heißt, ein Naturschutzverein darf Demonstrationen gegen eine Waldrodung organisieren und sich kritisch zur Klimapolitik äußern. Genauso dürfen Vereine, die laut ihrer Satzung die Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte fördern, sich in aller Öffentlichkeit für diese Zwecke einsetzen und rechtsextreme Äußerungen aus Parteien inhaltlich kritisieren. Wichtig wäre nur, dass politische Aktivitäten nicht den überwiegenden Teil der Vereinsarbeit ausmachen. Gemeinnützige Vereine müssen parteiunabhängig bleiben, was aber keinem inhaltlichen Neutralitätsgebot entspricht (siehe Handreichung: Neutralitätsgebot: Wer muss neutral sein?).
Dieser Text ist gekürzt und redaktionell bearbeitet nach:
Stefan Diefenbach-Trommer: Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?
Weitere Informationen
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Dürfen sich gemeinnützige Vereine politisch betätigen?
Davy Wang: Vereinbarkeit eines Engagements gegen Rechtsextremismus mit dem Gemeinnützigkeitsrecht. Hg. v. Gesellschaft für Freiheitsrechte. Berlin 2025.